Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Modellbau Siegel

 

 

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

 

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es jeweils eines erneuten Hinweises bedarf, soweit es sich um Rechtsgeschäfte          verwandter Art handelt.

 

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

 

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, wir haben das Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine Bestellung des Bestellers, welches als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

 

 

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

 

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. 

 

2. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellungen keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

3. Der Umfang der Leistungen wird in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt. Der Besteller hat die Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin, insbesondere hinsichtlich der Art, Maße, Menge, Preis und Lieferzeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen der Auftragsbestätigung von Bestellungen sind vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung geltend zu machen. Spätere Rügen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

 

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

1. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

2. Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung in folgenden Raten zu zahlen: - 50 % nach Eingang der Auftragsbestätigung – 50% vor Auslieferung.

 

3. Die in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Maßgeblich ist dabei der Geldeingang auf unserem Konto.

 

4.   Zahlt der Besteller nicht innerhalb vorgenannter Fristen, tritt Zahlungsverzug ein. Verzugszinsen        werden in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die          Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

 

 

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

Der Besteller ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind und wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

 

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme

 

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung und setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Beibringung der vom Besteller ggfs. zu beschaffenden Unterlagen, völliger Auftragsklarheit, der Abklärung aller technischen Fragen und der Einigung über die Auftragsart, der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere der Zahlungs-, Mitwirkungs- und sonstigen Nebenpflichten vorbehaltlich unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit Materialien und Rohstoffen etc. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Werk oder Lager verlässt, die Ware an den Transporteur übergeben wird oder die Lieferbereitschaft angezeigt wird. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

2. Mit der Absendung der Ware an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware mit unseren Transportmitteln oder Mitarbeitern erfolgt, vom Erfüllungsort oder einem anderen Ort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

4. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

 

5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Besteller seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Besteller veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 

6. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

 

7. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

 

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

 

 

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

 

1. Die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben beschreiben lediglich die einzelnen Artikel, sind jedoch nicht verbindlich, sofern sie im Einzelfall nicht als verbindlich bezeichnet werden.

 

2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat uns dies der Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.  

 

3. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab erfolgter Abnahme der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Dies gilt nicht für Rechte und Ansprüche, für die das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

 

4. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie der Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

 

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang bspw. infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, mangelhafter Wartung, falscher Bedienung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

 

6. Wir tragen die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, es sei denn, das Mangelbeseitigungsverlangen stellt sich als unberechtigt heraus. In diesem Fall sind die entstandenen Kosten vom Besteller zu ersetzen.

 

7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

8. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegenüber unseren Forderungen sind dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 

 

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

 

1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

2. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. 

 

3. Soweit wir nach diesem Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

 

4. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind in jeden Fall von der Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

 

 

 

§ 10 Sonstiges

 

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

 

 

Hinweis:

 

Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

Modellbau Siegel

 

Morolding 7

 

84323 Massing                                                                                                                  November 2018